Im Sommer haben wir bereits über die anstehende Verordnung zu Elektrokleinstfahrzeugen (eKFV) berichtet, nun liegt der Entwurf im Detail vor. Der Referentenentwurf ging Ende Oktober 2018 an den Bundestag und soll bis Ende 2018/Anfang 2019 in Kraft treten. Auch wenn wie erwartet ein paar Abstriche gemacht werden müssen, sind wir noch immer aus dem Häuschen, denn das Ganze bringt die lang erwartete und sprichwörtliche Bewegung in das Thema E-Scooter und Mikromobilität!
Hinweis: Die überarbeitete Version vom 26.02.19 liegt nun vor - checkt auch hier unseren neusten Beitrag zur finalen Verodnung! Richtig gute Neuigkeiten gibt es für alle jungen Fahrer (Altergrenze von 15 auf 12 herabgesetzt) und alle ohne Führerschein (Fahrerlaubnis nicht mehr nötig)!
Der über 40-Seiten starke Verordnungs-Entwurf regelt die offizielle Teilnahme eines E-Scooters im Detail, macht Vorgaben zu Ausstattung, Versicherung und Anwendung im Straßenverkehr. Unser Teaser-Bild übrigens ist nicht etwas selbst designt, sondern Bestandteil des Entwurfs. Dieses Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ wird nach Inkrafttreten der Verordnung eine allgemeine Zulassung auf anderen Verkehrsflächen als Radwegen oder Seitenstreifen bekanntgeben. Beamtendeutsch-Konfigurator: Freie Fahrt für E-Scooter!
Kern-Punkte
E-Roller dürfen künftig innerorts mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h auf Fahrradwegen und Fahrradstraßen gefahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden. Außerorts dürfen nur Radwege und Seitenstreifen befahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden. Andere Verkehrsflächen können die Straßenverkehrsbehörden zulassen und hier kommt erneut das Zusatzzeichen ins Spiel.
Erlaubt mit Fahrerlaubnis
Der E-Scooter muss mit einer Lenk- oder Haltestange ausgestattet sein, zwei voneinander unabhängige Bremsen und Blinker sowie eine helltönende Glocke aufweisen. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis besitzen.
Kein Helm, aber eine Versicherung
E-Scooter benötigen außerdem eine Versicherungsplakette, ähnlich wie Mofas oder kleine Motorroller. Helme sind nicht vorgeschrieben. Den Entwurf in ganzer Länge findet ihr hier auf der Seite des BMVI, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung gelten natürlich die aktuellen gesetzlichen Regelungen.
E-Boards bleiben zunächst leider von der Neuregelung ausgeschlossen. Kritik kommt daher natürlich verstärkt aus den Reihen der E-Board Fahrer. Auch anderen geht die Verordnung nicht weit genug und ist zu unflexibel – sie verweisen auf diverse europäische Nachbarn, bei denen die E-Scooter schon seit längerem freie Fahrt auf nahezu allen Straßen haben. Positiv zu bewerten ist aber in jedem Fall, dass die Nutzung nun endlich geregelt daherkommt und alle Fahrer entsprechende Sicherheit haben. Die Bußgelder bei Verstoß fallen zudem sehr viel geringer aus als bisher und auch mit einem Straftatbestand muss nicht mehr gerechnet werden. Und wer weiß – vielleicht wird die Regelung ja auch in absehbarer Zukunft durch eine flexiblere EU-Verordnung abgelöst?
Freuen wir uns bis dahin auf eine neue Art der Fortbewegung und freie Fahrt mit unseren E-Scootern von Egret, SXT oder Kumpan!