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Sommer mit E-Scooter!

Wir berichten in unserem Blog regelmäßig über die anstehende Verordnung für Elektrokleinstfahrzeugen (eKFV), seit Ende Februar liegt die finale Version des BMVI (Bundesministerium für Verkehr) vor und wurde umgehend zur Notifizierung an die EU-Kommission weitergeleitet. Die Version vom 26.02.19 findet ihr hier. Normalerweise müsste sie danach dann in den Bundesrat gehen – das dauert dem BMVI aber nach eigener Aussage zu lange. Die Verordnung soll daher bereits zeitgleich an den Bundesrat übergeben werden, so dass die Prozesse parallel stattfinden können. Wenn alles sprichwörtlich rund läuft, könnte das bereits ab Sommer 2019 freie Fahrt für alle Elektrokleinstfahrzeuge bedeuten.

Die rund 50-Seiten starke Verordnung regelt die offizielle Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) mit Lenk- und Haltestange im Detail. Hier noch einmal die wichtigsten Facts und Neuerungen der aktuellen Version:

..gleich vorweg: Für junge Menschen oder solche ohne Führerschein hat sich die finale Überarbeitung der eKFV schon mal richtig gelohnt, denn im vorherigen Entwurf musste man mindestens 15 Jahre alt sein und eine Fahrerlaubnis besitzen!

+ Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h

+ eKF dürfen auf Radwegen fahren. Wenn diese fehlen, darf auf Fahrbahnen gefahren werden. Dies gilt für eKF mit bauartbedinger Höchstgeschwindigkeit > 12 km/h. Andere können bzw. müssen auf dem Gehweg fahren

+ Es besteht eine Versicherungspflicht. Ein Versicherungsaufkleber muss am Fahrzeug angebracht werden. Dieser ist ähnlich einem Versicherungskennzeichen aufgebaut und kann im Versicherungsbüro oder online beantragt werden

+ Zum Führen eines eKF mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 km/h sind Personen berechtigt, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Zum Führen eines eKF mit bis zu 20 km/h Höchstgeschwindigkeit sind Personen berechtigt, das 14. Lebensjahr vollendet haben

+ eKF dürfen in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgeführt werden

+ Helmpflicht besteht grundsätzlich nicht. Aber denkt dran: „Looks like shit, but saves my life”! Die neue und vielbeachtete Kampagne zum Thema „Helme retten Leben“ vom BMVI bringt es auf den Punkt.

Eine aus dem Büro von Verkehrsminister Andreas Scheuer angekündigte Ausnahmeregelung für Geräte ohne Lenk- und Haltestange geht gleichzeitig auf den Weg. Details zur Ausnahmeregelung sind noch nicht bekannt, aber E-Boards, Hoverboards etc. sollen im ersten Halbjahr 2019 gefahren werden können. Die Ausnahmeverordnung ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat, dadurch ist das Verfahren lt. BMVI sehr schnell.

Wow, alles klar – das Warten hat sich gelohnt und die Freude auf den Sommer 2019 könnte nicht größer sein! Be prepared und checkt unsere E-Scooter von Metz, Egret, SXT oder Kumpan.

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